Clowns in Therapie
und Pflege
Der vom Lachverband e.V. formulierte Codex bezieht sich auf die Vorlage des Ethischen Codex von "Le Rire Médicin" (Paris 1995)
Der folgende Codex liegt der Arbeit der Clowns zugrunde und soll allen Beteiligten und Mitarbeitern des Lachverband e.V. bekannt sein. Er bildet die Grundlage für einen bewußten, fürsorglichen und verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen und mit den Aufgaben.
1.
Um die Umgebung und speziellen Erfordernisse in einem Krankenhaus, Seniorenheim oder in einer therapeutischen Einrichtung erkennen zu können, weist der Lachverband e.V. die Clowns gezielt in ihren jeweiligen Einsatzort ein.
2.
Innerhalb der Einrichtung übernimmt der Clown keine andere Funktion, als die seines künstlerischen Auftrages. Die Aufgabe des Clowns im Krankenhaus, Seniorenheim oder der therapeutischen Einrichtung besteht darin, Patienten, Senioren oder behinderte Menschen und deren Angehörige dabei zu unterstützen, besser mit dem Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung umzugehen und somit den Genesungsprozess zu fördern.
Der Clown integriert Humor, Lebensfreude, Phantasie und Spiel in den Klinik- bzw. Heimalltag und muss sich bewusst sein, dass er/sie nicht nur das Wohlbefinden des Patienten, pflegebedürftigen oder behinderten Menschen sondern auch das der Angehörigen und des Personals der jeweiligen Einrichtung fördert. Der Clown verrichtet seine Arbeit immer mit Respekt vor der Arbeit des Personals.
3.
Der Clown ist für seine Aktivitäten innerhalb der Einrichtung verantwortlich. Seine Arbeit basiert auf dem Respekt für die Würde, die Persönlichkeit, sowie die Privatsphäre des Patienten und dessen Familie.
Der Clown agiert professionell und integer und hält sein Spiel frei von persönlichen Gefühlen, die er gegenüber einer Person haben mag. Diese Integrität darf auch durch Geschlecht, Nationalität, Rasse, Religion, sexuelle Orientierung, Traditionen, familiäre Situation,sozialen Status, Ausbildung, sowie die Art der Krankheit nicht beeinflusst sein.
Der Clown enthält sich jeder unangemessenen oder wertenden Bemerkung, auch wenn seine Meinung ausdrücklich erbeten wird. Auch verzichtet er auf persönliche, politische, oder religiöse Anspielungen, die für den Patienten bzw. seine Angehörigen verletzend sein könnten.
4.
Der Clown respektiert die Privatsphäre der Menschen, denen er in seinem Spiel begegnet, und wahrt Diskretion und Vertraulichkeit. Die Schweigepflicht schließt alles ein, was ihm anvertraut wird, aber auch was sie/er gelesen, gehört, gesehen oder verstanden hat. Der Clown wird keinerlei Daten über Identitäten oder medizinische Informationen zu Patienten verbreiten. Diskretion ist an allen Orten innerhalb und außerhalb der Einrichtung (z.B. Aufzüge, Umkleideräume, öffentliche Plätze etc.) zwingend.
5.
Vor Beginn eines Clownseinsatzes, steht der Austausch mit dem Pflegepersonal über die Befindlichkeiten der Patienten, oder Bewohner, die besucht werden. Ein Clown betritt kein Kranken- oder Heimzimmer, ohne vorher von einer verantwortlichen Person (z.B. Arzt, Kranken- schwester ... ) ausreichende Informationen über die Patienten, oder Bewohner erhalten zu haben.
6.
Um die Qualität seiner Arbeit zu entwickeln, wird der Clown seine künstlerischen Fähigkeiten, ebenso wie sein medizinisches Wissen zu gebrauchtem Vokabular, verschiedenen Krankheitsbildern, Umgang mit Schmerz und Tod u .a.) stets weiter verfeinern.
7.
Die Sicherheit der Patienten, Senioren oder behinderten Menschen hat oberstes Gebot.
Der Clown verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass keine ihrer/seiner Handlungen, Requisiten oder der eigene Gesundheitszustand die Patienten, Senioren oder behinderten Menschen bzw. deren Angehörige gefährden.
8.
Der Clown respektiert und befolgt die in den einzelnen Einrichtungen geltenden Hygienevorschriften und Regeln.
9.
Der Clown ergreift niemals Partei bezüglich Kontroversen innerhalb der Einrichtung, Klagen über die Versorgung, oder Probleme, die das Personal und die Verwaltung betreffen.